AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Ferienwohnungen der 1A FeWo-Verwaltung Konstanz GmbH
1A FeWo-Verwaltung Konstanz GmbH
Berggasse 2
78464 Konstanz
Telefon +49 (0)7531-3800008
Email: fewoverwaltungkonstanz@gmail.com
Internet: www.das-seeglueck.de
- nachfolgend Beherbergungsbetrieb „BHB“ genannt-
Die AGB´s können im Internet unter www.das-seeglueck.de eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese dem Gast auch übermittelt.
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des BHB.
1.2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem BHB und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail einen Antrag abgibt (Buchungsanfrage einer Ferienwohnung), der durch den BHB angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung in Textform der Buchung der Ferienwohnung.
2.2. Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem BHB gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern BHB eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BHB.
3. Preise und Leistungen
3.1. Der BHB ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Appartements nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des BHB zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des BHB gegenüber Dritten.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Die Preise können vom BHB geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Personenzahl, der Leistung durch BHB oder der Aufenthaltsdauer wünscht, und der BHB dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des BHB sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz von 9% über dem Basiszinssatz. Dem BHB bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der BHB eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.
3.6. BHB ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder auf Anforderung eine angemessene Vorauszahlung/Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten Preises zu verlangen. BHB ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im BHB aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit Rechnungen zu erstellen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
3.7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des BHB aufrechnen oder mindern.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Der BHB räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der BHB Anspruch auf angemessene Entschädigung. Der BHB hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt: bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn kostenfrei, bei weniger als 4 Wochen vor Vertragsbeginn 100% des vereinbarten Preises. Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem BHB kein Schaden oder der dem BHB entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
4.2 Der Anspruch auf Entschädigung von BHB entfällt, sofern BHB dem Gast im Vertrag eine Option einräumt, in welcher der Gast innerhalb einer bestimmten Frist ohne Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim BHB. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
5. Rücktritt des BHB
5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist BHB gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls - höhere Gewalt oder andere vom BHB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Appartements unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; - der BHB begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der BHB-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des BHB in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des BHB zuzurechnen ist; - eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt; - ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt; - der BHB von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des BHB nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des BHB gefährdet erscheinen;
5.3 BHB hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.4 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, es sei denn, der BHB hat die Bereitstellung bestimmter Appartements schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Appartements stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Appartements sind vom Gast bis spätestens 24:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 24:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem BHB spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der BHB über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Appartements bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem BHB nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1 BHB haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BHB ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw- oder Fahrradstellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des BHB, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Weckaufträge werden vom BHB nicht ausgeführt.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden nur nach vorheriger Ankündigung des Gastes gegen eine vorher vereinbarte Gebühr angenommen.
7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Nutzung von Internet (WLAN)
Der Gast akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W-Lan) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet:
8.1 Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs: Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des BHB und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Nutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
8.2 Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
8.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der BHB keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom BHB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Inhaber des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Konstanz, Dezember 2023